Banken und Ihre Kreditbewilligungen

 
  Nicht nur die aktuellen Ereignisse um die Philipp Holzmann AG oder die Kreditvergabe für die Vorhaben des Baulöwen Schneider zeigen einmal mehr, daß die Bewilligung von Geldern bei den Banken nach sehr willkürlichem Ermessen erfolgt.

In den letzten Jahren wurde die profitable Praxis der Bauherrenmodelle, aus den 80-er Jahren, wiederbelebt und an einer neuen Klientel fortgeführt. Da die damals abgezockte Klientel der Ärzte und Anwälte nichts mehr hergab, wandte man sich an den gutverdienenden Angestellten bis hin zum "kleinen Arbeiter". Mit Immobilien, die sich über Steuereinsparungen, Wertsteigerung und Mieteinnahmen als selbstfinanzierende Anlage erweisen sollten, wurden neue "goldene Kälber" geködert. Nun könnte man den Investoren überstürztes Gewinnstreben, Betriebsblindheit und Profitgier unterstellen und den Banken keinen Vorwurf an diesen Geschäften machen, dies entspräche aber nicht der Realität.

Die Praxis offenbart ein ausgeklügeltes System, mit dem in den 90-er Jahren eine Vielzahl von Investoren in überteuerte Immobiliengeschäfte gelockt wurden.

  • Ein "unabhängiger" Finanzdienstleister rechnet Ihnen bei einem Hausbesuch eine Immobilie schön, die sich aus Mieteinnahmen und Steuereinparungen selbst finanziert. Als Bonus ist natürlich die ansehnliche Wertsteigerung nicht zu vernachlässigen. Damit Sie nicht mit Ihrer Hausbank über eine Finanzierung reden müssen, hat der Finanzberater sogar ein Kreditinstitut an der Hand, über welches er Ihnen gute Konditionen machen kann. Beratung, Finanzierung alles aus einer Hand.
    Nebenbei sind solche Vermittler z.B. selbstverständlich eine GmbH, die bei eventuellen Regressansprüchen schnell den Bankrott erklären.

  • Die finanzierende Bank erweist sich im nachhinein als Drahtzieher der Geschichte. Die Vermittler fungieren nur als der "lange Arm" der Bank. Über mehrere Vermittler werden systematisch und in großer Anzahl z.B. Anleger aus dem Münchner Raum, Immobilien in Düsseldorf angeboten. Was bei diesem Geschäft an Betrug grenzt, sind die der Finanzierung zugrundegelegten, ca. 30% über dem Marktpreis liegenden, Objektwerte. Darauf beruhen zudem alle Provisionen und Gebühren der Finanzierung.

  • Diese weit über dem Marktwert liegenden Immobilien, wurden gegen die Regeln (ca.80% des Objektwertes) einer Hypothekenfinanzierung sogar im vollem Umfang abgedeckt (Finanzierung bis ca. 130% des tatsächlichen Objektwertes).
    Leider steht die gegenwertige Rechtssprechung bei diesem Verstoß gegen die Finanzierungs-regeln meist noch auf Seiten der Banken.
    Die überhöhten Kreditrisiken müssen demnach vom Gläubiger getragen werden. Die Bank wird für Ihr leichtsinniges und sittenwidriges Handel noch belohnt.

Daß sich die Hypo-Vereinsbank, Commerzbank und viele Andere hier am Rande der Legalität bewegen, spielgelt sich in der Zahl der z.Zt. angestrebten Gerichtsverfahren gegen diese Banken. Immer mehr Verfahren gegen diese Immobilienfianzierung werden nun auch zu Gunsten der Anleger entschieden.
Leider geht die Zahl der Geschädigten in die Tausende, eine Vielzahl derer gibt sich dem Schicksal mit der fehlfinanzierten Immobilie ab und wirft gutem Geld noch weiteres hinterher.

Dies zeigt die Notwendigkeit, daß sich die Geschädigten verbünden. Die Vielzahl der Geschädigten, mit denen meist in gelichartiger Weise verfahren wurde, haben das Potential sich gegen die Macht der Banken aufzulehen. Mittlerweile haben sich verschiedene Organisationen und Anwälte dieser Gruppe von Betrogenen angenommen. In der folgenden Liste sollen Sie Kontakte finden zu ebenso Betroffenen oder zu Vereinen, Verbänden und Anwälten die Ihnen mit Rat zur Seite stehen.

Aus persönlichen Erfahrungen muß ich abraten sich auf die Hilfe und Unterstützung von folgenden "Ratgebern" zu verlassen. Nach meinem Eindruck stehen auch hier deren eigenes Interesse im Vordergrund, zudem muss die Hilfe meist teuer erkauft werden.

  • Verein für Existenzsicherung, auf VfE genannt sollte vermittelnd zw. den Geschädigten und den Banken fungieren. Meist bleibt es bei einer Terminvereinbarung und einem Beisitz mit Kaffee.
  • Rechtsanwalt Dr.Hans Hufnagl aus München, hat vor schriftlicher Urteilsbegründung, aus dem BGH-Urteil zum Thema Haustürgeschäfte und Widerrufsrecht falsche Schlüsse gezogen und zu einer Klage aufgerufen. Leider musste diese mit der schriftlichen Begründung der BGH-Urteils wieder zurückgezogen werden. Was blieb sind die Klage- und Anwaltskosten sowie ein Rechtsstreit mit Dr.Hufnagl wegen falscher, mangelhafter Rechtsberatung.

 

Alle hier getroffenen Äusserungen beruhen auf persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen, sie haben keine rechtliche Beweiskraft. Nur die Häufung von bestimmten Vorgehensweisen von Banken und Beratern, zeigen die Lücken im Gesetz, die es zu schliessen gilt.